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US-amerikanische Deklarationspflicht für Holzprodukte

25.03.2009
Bad Honnef. Seit dem 15. Dezember 2008 gilt eine neue Deklarationspflicht für den Import von Produkten mit Holz- oder Pflanzenbestandteilen in die USA. Die Vorschrift ist nach Angaben des Hauptverbandes der Deutschen Holz und Kunststoffe verarbeitenden Industrie (HDH) Teil des nun auf Holz- und Pflanzenprodukte erweiterten, aber in den USA ursprünglich seit dem Jahr 1900 bestehenden "Lacey Act" zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Wildtieren, Fischen und Pflanzen.

Die neue Deklarationspflicht macht es rechtswidrig, Produkte, für deren Herstellung Hölzer und/oder pflanzliche Substanzen verwendet wurden, ohne eine Importerklärung in die USA einzuführen. Für diese Importerklärung ist nach derzeitigem Stand ein Papier-Formular mit dem wissenschaftlichen Namen der Holzart/der Pflanze, dem Herkunftsland des Holzes/der Pflanze, den Wert des Imports, der Menge des pflanzlichen Bestandteils und anderen Angaben zur Lieferung auszufüllen. Ab 1. April 2009 soll auch eine elektronische Übermittlung möglich sein. Verpackungsmaterialien sind von dieser Regelung ausgeschlossen, sofern diese selbst nicht Bestandteil der eigentlichen Lieferung sind.

Die Durchführung der Verordnung seitens der US-Zollbehörde beginnt stufenweise je nach Holzprodukt bzw. statistischer Warennummer. Nach einer derzeit aktuellen Tabelle im Federal Register (US-Bundesanzeiger) vom 3. Februar 2009 beginnt die Umsetzung ab 1. April 2009 für Produkte der Warennummern 4401, 4403, 4404, 4406, 4407, 4408, 4409, 4417 und 4418. Ab Oktober 2009 greifen die Vorgaben für weitere Waren der Nummer 44 (z.B. Spanplatten der Nr. 4410). Voraussichtlich ab 1. April 2010 sind Möbel der Warennummer 9401 und 9403 betroffen.

Im Federal Register wird darauf hingewiesen, das die Deklaration von Holzprodukten, die in die USA eingeführt werden sollen, bereits jetzt vorgesehen ist und eine inhaltlich korrekte Deklaration abgegeben werden soll. Die angeführten Fristen beschreiben die Zeitpunkte, ab wann Konsequenzen für die Nichtbeachtung drohen.

Der HDH empfiehlt Unternehmen, die Holzprodukte und –möbel in die USA exportieren, unabhängig von der Frist schon jetzt eine korrekte und vollständige Deklaration auszustellen. Aktuelle Informationen und das Formular mit Hinweisen zur Übermittlung sind auf der Internet-Seite der US-Pflanzenschutzbehörde www.aphis.usda.gov ersichtlich.




Pressekontakt:

Christine Scharrenbroch
c.scharrenbroch@moebelindustrie.de
Tel. + 49 2224 9377-17

Melanie Dickenbrok
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Tel. +49 5221 1265-26

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