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EG-Maschinenrichtlinie für Möbel

21.02.2003
Nach Artikel 2 der EG-Maschinen-Richtlinie ist eine „Maschine im engeren Sinne“: eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Muskelkraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind. Auf das Produkt Möbel übertragen bedeutet das, dass insbesondere Möbel mit elektromotorisch verstellbaren Teilen (E-Möbel) von der EG-Richtlinie betroffen sind. Um den betroffenen Herstellern die Umsetzung der Richtlinie zu erleichtern wurde nach Mitteilung des Verbandes der Deutschen Möbelindustrie jetzt in Zusammenarbeit mit mehreren Verbänden und unter Mithilfe weiterer Persönlichkeiten aus der Branche der Leitfaden „Anwendung der EG-Maschinenrichtlinie auf Möbel“ in Form einer Broschüre erstellt. Ergänzend dazu werden von den Verbänden Informationsveranstaltungen angeboten. E-Möbel müssen zukünftig das CE-Zeichen tragen. Voraussetzung hierfür ist die Durchführung einer Konformitätsbewertung und die anschließende Erstellung einer Konformitätserklärung. Auch hierzu enthält der Leitfaden nützliche Hinweise. Die Broschüre hat einen Umfang von 20 Seiten, Format DIN A 5, sie ist mit 2 Klammern im Rücken geheftet und 3-seitig beschnitten und kann beim Verband der Deutschen Möbelindustrie, Flutgraben 2 in 53604 Bad Honnef bestellt werden. Hinweis: Nichtmitglieder der Verbände zahlen eine Schutzgebühr in Höhe von 5 Euro.




Weitere Infos:

Ursula Geismann
u.geismann@wohninformation.de
HDH Hauptverband der Deutschen Holz und Kunststoffe verarbeitenden Industrie
Flutgraben 2
53604 Bad Honnef
Deutschland
Tel. +49 (0) 22 24 - 93 77 0
Fax +49 (0) 22 24 - 93 77 77
info@hdh.de
www.hdh-ev.de

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