Neue RAL-Richtlinie bietet Klarheit in der Möbellogistik
07.10.2011 Bad Honnef/Fürth. Logistik ist neben Qualität und Rabattschlachten das Schlagwort, das innerhalb der Möbelbranche regelmäßig für Schlagzeilen sorgt. Neben dem ohnehin nicht ohne Herausforderungen zu transportierenden Gut Möbel sind es die vielen unterschiedlichen Vorgaben, Anforderungen und Arbeitsweisen, welche die vorhandenen Kräfte unnötig aufzehren. „Vermeintliche Prozessoptimierungen münden aufgrund fehlender, allgemeingültiger Richtlinien insbesondere beim Handel in vielen individuellen und unpraktikablen Insellösungen“, so Jochen Winning, Geschäftsführer der Deutschen Gütegemeinschaft Möbel (DGM).
Was auf der einen Seite Optimierungen und Ressourceneinsparungen verspricht, bedeutet auf der anderen Seite, dass sich der Lieferant bei jeder Anlieferung auf individuelle Gegebenheiten und Abläufe einstellen muss. „Anstelle der Einsparungen und Optimierungen bedeutet dies jedoch einen erhöhten Ressourcenbedarf, zusätzliche Kenntnisse und Verantwortungen, sowie ein erhöhtes Fehlerrisiko“, erklärt Winning. Aber nicht nur die tagtägliche Praxis werde aufgrund fehlender Standards zu einem komplexen Unterfangen, auch bereits die durch die Entwicklung der Insellösungen notwendigen Verhandlungen zwischen den Partnern würden um ein vielfaches erschwert.
Arbeitsgruppe erstellt Anhang zur RAL GZ 430
Um diese Lücke zu schließen wurde durch die Arbeitsgruppe Transport der DGM eine Richtlinie in Form des Anhangs IV zu der RAL GZ 430 erstellt. „Diese beschreibt den Prozess von der Rampe des Herstellers bis in das Lager des Handels und versucht, die heutige Praxis auf einem möglichst breiten gemeinsamen Nenner festzuschreiben – ohne sich gegenüber Prozessoptimierungen zu verschließen“, beschreibt Andreas Ruf vom Verband der Deutschen Möbelindustrie (VDM) den Leitgedanken der gemeinsam mit der DGM erstellten Richtlinie. Die Richtlinie beschreibt umfassend die notwendigen Anforderungen, Tätigkeiten, Begleitdokumente und Verantwortungen. „Neben einer Standardisierung in der Praxis, welche die Abläufe für alle Beteiligten – trotz unterschiedlicher örtlicher Gegebenheiten – einheitlicher und damit sicherer und kalkulierbarer macht, könnte diese Richtlinie bereits in den Lieferbedingungen der Vertragspartner Verwendung finden“, so Ruf. Es bleibe zu hoffen, dass das Erarbeitete möglichst breite Anwendung finde, da es letztendlich erst dadurch auch zum Standard werde und die erwarteten Vorteile hervorbringen könne.Â
Was auf der einen Seite Optimierungen und Ressourceneinsparungen verspricht, bedeutet auf der anderen Seite, dass sich der Lieferant bei jeder Anlieferung auf individuelle Gegebenheiten und Abläufe einstellen muss. „Anstelle der Einsparungen und Optimierungen bedeutet dies jedoch einen erhöhten Ressourcenbedarf, zusätzliche Kenntnisse und Verantwortungen, sowie ein erhöhtes Fehlerrisiko“, erklärt Winning. Aber nicht nur die tagtägliche Praxis werde aufgrund fehlender Standards zu einem komplexen Unterfangen, auch bereits die durch die Entwicklung der Insellösungen notwendigen Verhandlungen zwischen den Partnern würden um ein vielfaches erschwert.
Arbeitsgruppe erstellt Anhang zur RAL GZ 430
Um diese Lücke zu schließen wurde durch die Arbeitsgruppe Transport der DGM eine Richtlinie in Form des Anhangs IV zu der RAL GZ 430 erstellt. „Diese beschreibt den Prozess von der Rampe des Herstellers bis in das Lager des Handels und versucht, die heutige Praxis auf einem möglichst breiten gemeinsamen Nenner festzuschreiben – ohne sich gegenüber Prozessoptimierungen zu verschließen“, beschreibt Andreas Ruf vom Verband der Deutschen Möbelindustrie (VDM) den Leitgedanken der gemeinsam mit der DGM erstellten Richtlinie. Die Richtlinie beschreibt umfassend die notwendigen Anforderungen, Tätigkeiten, Begleitdokumente und Verantwortungen. „Neben einer Standardisierung in der Praxis, welche die Abläufe für alle Beteiligten – trotz unterschiedlicher örtlicher Gegebenheiten – einheitlicher und damit sicherer und kalkulierbarer macht, könnte diese Richtlinie bereits in den Lieferbedingungen der Vertragspartner Verwendung finden“, so Ruf. Es bleibe zu hoffen, dass das Erarbeitete möglichst breite Anwendung finde, da es letztendlich erst dadurch auch zum Standard werde und die erwarteten Vorteile hervorbringen könne.Â
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Christine Scharrenbrochc.scharrenbroch@moebelindustrie.de
Tel. + 49 2224 9377-17
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